Gestern um 5 Minuten vor Mitternacht gab die NADA dem Kenianischen Ältestenrat das mit Spannung
erwartete Ergebnis des Drogenscreening bekannt. Eine ganze Nation, die Sportwelt und der Vatikan können endlich aufatmen. In der Haarprobe des Weißen Kenianers wurden keine, nach dem Anti-Doping-Gesetzt verbotene Substanzen, gefunden.
Festgestellt wurde allerdings eine sehr hohe Konzentration an Fast Food. Die Konsumation von großen Mengen Fast Food ist bei vielen Triathleten des Kenianischen Nationalteams leider an der Tagesordnung. Die leicht- und abergläubischen Sportler versprechen sich vom Fast Food schneller zu werden.
Weiters wurde in den Haaren des Weißen Kenianers menschliche DNA nachgewiesen, die nicht von ihm selbst stammt. Ein eindeutiger Hinweis am Kanibalismus. Kanibalismus ist zwar seit einigen Jahren nicht mehr ganz zeitgemäß steht allerdings nicht auf der Doping-Liste - es sei denn das Fleisch stammt von Ben Johnson oder einer bulgarischen Gewichtheberin.
Weiters wurde die "Flugphasen-Causa" behandelt und auch hier konnte das angekratzte Image des Kenianischen Nationalteams wieder zur Gänze reingewaschen und neu aufpoliert werden. Denn die Fairtrade-Sportler haben sich absolut nichts zu Schulden kommen lassen, vielmehr handelte es sich um einen königlichen Formfehler.
Denn die Internationalen Kenianischen Meisterschaften zählen selbstverständlich zum Weltcup und somit gilt automatisch die bei Weltcup-Rennen übliche Flugphasen-Freigabe.
Somit ist das ursprüngliche Ergebnis vom 20. Juni 2010 voll bestätigt - der Dompteur, die Miss Clearwater 2010 und der Kenianische Jungstar 1 dürfen ihre wohlverdienten Kronen wieder aufsetzen und natürlich sind alle Mitglieder des Kenianischen Nationalteams (mit Ausnahme des Weißen Kenianers) beim Iron Man Austria 2010 in Klagenfurt uneingeschränkt startberechtigt und somit einmal mehr zum Siegen verdammt.
Einzig und alleine die gerechte 2-Stunden-Sperre des Großwildjägers bleibt in Kraft und musste nach stundenlanger Beratung des Kenianischen Ältestenrates mit einem einstimmigen Beschluss sogar auf 4 Stunden ausgedehnt werden. Zusätzlich wurde der Großwildjäger zu 100 Stunden Sozialarbeit im Stammestempel verurteilt - einen kleinen Teil der Stunden hat er mittlerweile bereits abgearbeitet.
Die 300 Seiten lange hieb- und stichfeste Begründung dieses milden aber gerechten Urteils in Sachen Großwildjäger, würde den Rahmen dieses Berichtes sprengen, kann allerdings wie folgt, plausibel auf den Punkt gebracht werden:
NA SO HALT!!!
(für besonders Interessierte gibt es das Urteil in seiner vollen Länge hier zum Nachlesen!)
Böse Zungen behaupten allerdings, dass der Großwildjäger nur deswegen immer so hart bestraft wird, da ihn der Weiße Kenianer im Wettkampf auf sportliche, faire Art und Weise (noch) nicht besiegen kann. Diese unglaublichen Gerüchte sind natürlich völlig haltlos und auf das Äußerste zu verurteilen!
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