Dienstag, 22. Juni 2010

Kenianischem Nationalteam droht Disqualifikations-Welle!

Was auf den ersten Blick nach einem großen Triumph des Kenianaischen Nationalteams aussah, könnte nach Öffnung der PH-Probe
(Photo-Probe) noch zum schlimmsten Alptraum für die siegverwöhnten Keniaten werden.

Wie die veröffentlichten Bilder zeigen, sind fast allen Athleten des Kenianischen Nationalteams regelwidrige Flugphasen nachzuweisen. Einzig und allein der Weiße Kenianer, der Fairtrade-Sportsmann des Jahrhunderts, hält sich strikt und vorbildlich an das olympische Lauf-Regelwerk, das logischer Weise bei der Olympischen Distanz zur Anwendung kommt.

Aufmerksamen Beobachtern wird auffallen, dass auch der Kenia-Jungstar 1 und Prinz 2010 nicht aufscheint. In Regel 231 der Internationalen Wettkampfbestimmungen ist festgehalten, dass Jung-Vögel bis zur ersten Mauser noch vom Flugverbot ausgenommen sind.

Der Stammeshäuptling legte bei der KADA natürlich sofort Protest ein. Unbestätigten Gerüchten zur Folge soll er sich gestern Abend sogar zu einer unüberlegten Tätlichkeit gegenüber dem Weißen Kenianer hinreissen lassen haben.

Der Fall dürfte sogar vor das Kenianische Kriegsgericht kommen. Die KPA wird weiter für Sie exklusiv von der schrecklichen Staatsaffaire berichten.

 Auszug aus dem offiziellen, olympischen Regelwerk:

Laufen (auch im Triathlon) ist eine olympische, leichtathletische Disziplin, bei der, im Gegensatz zum Gehen, kein für das menschliche Auge sichtbarer Verlust des Bodenkontakts vorkommen darf. Weiterhin muss das ausschreitende Bein beim Aufsetzen auf den Boden bis zur aufrechten Stellung gestreckt sein, d.h. am Knie nicht gebeugt (Regel 230 der Internationalen Wettkampfbestimmungen).

Ist die Einhaltung dieser Bestimmungen „Bodenkontakt“ und „Kniestreckung“ gefährdet, können die königlichen Laufrichter der KADA dies den Athleten einmalig mit einem sogenannten „Warnhinweis“ durch eine gelbe Kelle mit Kennzeichnung des betreffenden Verstoßes mitteilen (Schlangenlinie = Verlust des Bodenkontaktes, Winkel = fehlende Streckung).
Darüber hinaus können die Laufrichter einen Antrag auf Disqualifikation stellen. Dieser auch als „Verwarnung“ bezeichnete Disqualifikationsantrag wird dem Athleten durch den einzelnen Laufrichter nicht angezeigt, sondern dem Haupt-Laufrichter, dem König, oder dessen Assistenten mitgeteilt. Zur Information der Athleten und Zuschauer wird die jeweilige Anzahl der ausgesprochenen Verwarnungen an einer Tafel angezeigt. Nach drei Verwarnungen durch verschiedene Laufrichter wird der Geher durch den König disqualifiziert. Angezeigt wird die Disqualifizierung durch eine rote Kelle, worauf der Läufer sofort den Wettkampf beenden und die Wettkampfstrecke verlassen muss. Damit eine Disqualifikation nicht am Veto eines einzelnen Kampfrichters scheitern kann, kommen mindestens vier Laufrichter zum Einsatz.

In modernen Zeiten wie diesen, gilt vor allem bei schwer zu überwachenden Triathlon-Bewerben natürlich auch der nachträgliche Fotobeweis, die sogenannte PH-Probe!

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